Allgemeine Geschäftsbedingungen | Airdrenaline | 27. + 28. November 2026 | Innsbruck/Österreich
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
I Allgemeine Bestimmungen
II Hausordnung des Veranstaltungsgeländes
III Alternative Streitbeilegung für Verbraucher
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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („Airdrenaline AGB“) gelten für den Besuch des Airdrenaline („Veranstaltung“) und finden zusätzlich zu etwa geltenden Nutzungsbedingungen, siehe Airdrenaline Nutzungsbedingungen, für die Nutzung der Webseite [https://airdrenaline.world/] und etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer offiziellen Ticketpartner beim Kauf von Tickets zu der Veranstaltung Anwendung.
Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu der Veranstaltung akzeptiert die betreffende Person die Anwendbarkeit der Airdrenaline AGB.
Die Veranstaltung wird von der Live Nation Austria GmbH, Alser Straße 21/9, 1080 Wien, Österreich („wir“, „uns“, „Veranstalter“) durchgeführt.
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Erwerb von Tickets
Tickets können nur bei der Ticketmaster GmbH (s. www.ticketmaster.at) erworben werden. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ticketmaster GmbH („Ticketmaster AGB“). Diese sind unter Ticketmaster AGB abrufbar. Die Ticketmaster AGB sind integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Airdrenaline AGB und den Ticketmaster AGB gehen die Airdrenaline AGB vor.
Jeder Kunde darf maximal zehn (10) Tickets erwerben. Sollte die Anzahl der von einem Kunden georderten Tickets zehn (10) überschreiten, behalten wir uns vor, die über diese Beschränkung hinausgehenden Bestellungen durch den Ticketanbieter stornieren zu lassen.
2. Zutrittsberechtigung Altersbeschränkung
2.1 Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltung, auch nicht in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.
Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer volljährigen Begleitperson in Verbindung mit jeweils einem gültigen Eintrittsticket besuchen.
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen die Veranstaltung regulär in Verbindung mit einem gültigen Eintrittsticket besuchen.
Bezüglich aller hier nicht genannten Punkte gilt das Tiroler Jugendschutzgesetz.
3. Die Haftung des Veranstalters
Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters bei Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
4. Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgeländes
Beim erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes werden die Eintrittstickets komplett entwertet. Das Eintrittsticket dient nur zum einmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes und verliert beim erstmaligen Verlassen ihre Gültigkeit. Ein Wiedereintritt ist nicht möglich.
„Veranstaltungsgelände“ ist das gesamte durch den Veranstalter errichtete Gelände, das auch eingezäunt und bewacht wird.
Wir behalten uns vor, ein Veranstaltungs-Armband zu personalisieren, mit einem Chip für bargeldlose Zahlungen zu kombinieren und dieses gegen ein gültiges Eintrittsticket auszugeben.
Für die Abwicklung eines möglichen elektronischen Zahlungsverkehrs innerhalb des Veranstaltungsgeländes gelten in diesem Fall ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters der bargeldlosen Zahlungsmöglichkeit.
5. Sicherheitskontrollen
5.1 Bei Einlass in das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle (Bodycheck) durch den Sicherheitsdienst statt. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht erlaubte Gegenstände oder Substanzen (siehe hierzu Hausordnung) bei sich führt oder ein sonstiges Risiko für die Sicherheit und Gesundheit des Besuchers oder anderer Besucher besteht (z.B. bei aggressivem Verhalten, bei fehlendem Nachweis der Zutrittsberechtigung) oder das für den Zutritt verwendete Ticket ungültig gemacht wurde oder der Besucher gegen die Airdrenaline AGB oder Hausordnung in sonstiger Weise verstößt.
5.2 Wir behalten uns das Recht vor, auch während der Veranstaltung stichprobenartig Sicherheitskontrollen durchzuführen, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten.
5.3 Verschuldet der Besucher die Verweigerung des Zutritts zur Veranstaltung oder die Entfernung von der Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
5.4 Wir behalten uns das Recht vor, den Zutritt zu verweigern, wenn ein Besucher sich weigert, Gegenstände, die nach unserer vernünftigen Einschätzung Gefahren oder Störungen für andere Personen im Rahmen der Veranstaltung mit sich bringen können oder die zu den in der Hausordnung aufgeführten, nicht zugelassenen Gegenständen gehören, zurückzulassen.
Der Veranstalter ist nicht zur Verwahrung der Gegenstände verpflichtet und übernimmt keine Haftung für deren Verlust.
6. Bild- und Tonaufzeichnungen auf dem Veranstaltungsgelände
6.1 In dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen, unter der Voraussetzung, dass diese nur für den persönlichen, nicht gewerblichen Gebrauch genutzt werden sollen. Nicht erlaubt ist daher insbesondere die Mitnahme von Kameras mit einem Objektivdurchmesser von mehr als 4 cm oder einer Brennweite von mehr als 200 mm jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art wie bspw. Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt.
Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, das Veranstaltungsgelände ohne die nicht zugelassenen Geräte zu betreten. Ziff. 5.4 gilt entsprechend.
6.2 Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich beim Veranstalter. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet (Upload und Streaming).
7. Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
Wir filmen, live-streamen und fotografieren die Veranstaltung und fertigen hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen an. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet). Das bedeutet insbesondere, dass der Besucher den Veranstalter und dessen dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers in jeglicher Form und Konfiguration ohne gesonderte Zustimmung des Besuchers aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und non-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.
Auf dem und um das Veranstaltungsgelände können polizeiliche oder sicherheitstechnische Aufnahmen angefertigt werden, die zur Sicherheit der Besucher oder zur Kriminalitätsprävention durchgeführt werden. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher hierin ein.
8. Ausschluss von Besuchern
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel o.ä.) begeht, Feuerwerkskörper abbrennt oder auf andere Weise Mitarbeiter des Veranstalters oder andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing oder Ähnliches), ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
9. Hör- und sonstige Gesundheitsschäden
Dem Besucher ist bewusst und er ist damit einverstanden, dass Veranstaltungen solcher Art eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen und dass Pyrotechnik, Laser, Rauchmaschinen, Stroboskopbeleuchtung oder andere Spezialeffekte während einiger Aufführungen stattfinden können. Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden von Besuchern nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn der Veranstalter eine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt hat. Der Besucher hat eine unmittelbare Nähe zu den Lautsprecher-Boxen zu vermeiden und entsprechende Absperrungen unbedingt zu beachten. Der Gebrauch von Gehörschutz wird vom Veranstalter - insbesondere in der Nähe der Bühnen - dringend empfohlen.
Die Veranstaltung findet im Freien statt. Es wird dringend empfohlen, geeignete Kleidung und Schuhe zum Schutz vor möglichen Witterungseinflüssen mitzubringen.
10. Umgang mit dem Eintrittsticket; Verbot gewerblichen Weiterverkaufs, -nutzung
10.1 Das Eintrittsticket ist sorgfältig aufzubewahren und nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar.
10.2 Unzulässige Weitergabe: Wir verkaufen den Besuchern Tickets ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jeder gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets ist untersagt. Der gewerbliche und kommerzielle Ticketverkauf ist allein uns und unseren autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Kunden dürfen insbesondere nicht: (a) Tickets öffentlich im Rahmen einer Auktion zum Kauf anbieten (z.B. auf Ebay) oder verkaufen, (b) Tickets nicht bei Viagogo, StubHub, Ticketbande o.Ä. zum Kauf anbieten oder verkaufen, (c) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis zum Kauf anbieten oder weitergeben, wobei ein Preisaufschlag von maximal 15% zum Ausgleich von Transaktionskosten gestattet ist, (d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler veräußern oder weitergeben, (e) Tickets ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung kommerziell oder gewerblich nutzen oder nutzen lassen, z.B. zu Verlosungszwecken, zu Zwecken der Werbung, Vermarktung, als Werbegeschenk oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.
10.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, soweit kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne von Ziff. 10.2 vorliegt. Der Kunde kann in diesem Fall die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt unsere Zustimmung voraus, die hiermit unter den nachfolgenden Bedingungen erteilt wird: (a) die Weitergabe ist ein Fall der zulässigen Weitergabe wie vorstehend in dieser Ziff. 10.3 beschrieben, (b) der Kunde weist den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser Airdrenaline AGB ausdrücklich hin und der neue Ticketinhaber ist mit der Geltung dieser Airdrenaline AGB zwischen ihm und uns einverstanden. Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Besuchervertrag ist bei Fehlen einer der in (a) oder (b) genannten Voraussetzungen ausgeschlossen.
10.4 Konsequenzen einer unzulässigen Weitergabe: Ein Verstoß gegen die vorstehenden Bedingungen (Ziff. 10.2-10.3) führt vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziff. 10a zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug der Eintrittskarte sowie anderer Zutrittsberechtigungen berechtigt.
10.5 Wir erstellen keine Nachdrucke (z.B. bei Verlust von Tickets) bzw. stellen keine Tickets neu aus (z.B. bei Verlust von Handytickets). Sollte das Ticket ganz oder teilweise verändert und zerstört worden sein, sind wir dazu berechtigt, dieses ungültig zu machen.
10.6 Soweit nicht ausdrücklich im Rahmen des Bestellprozesses anders angegeben, ist eine Stornierung der Tickets nur im Falle einer Absage oder Verschiebung der Veranstaltung möglich. Ziff. 12.5 bleibt unberührt. Wurde das Ticket gekauft, ist eine Änderung der Ticketkategorie nicht möglich.
10.7 Die Eintrittstickets für diese Veranstaltung sind mit einem einmaligen QR-Code versehen, der beim Einlass gescannt wird. Die Tickets können nur von der Person genutzt werden, für die sie ausgestellt wurden. Für den Veranstalter ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Personalisierung des Tickets selbstverständlich. Der Veranstalter verwendet die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Durchführung des Vertrages. Besuchende können der Nutzung oder Übermittlung ihrer Daten zum Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung jederzeit gegenüber dem Veranstalter widersprechen. Möchten Besuchende dieser Nutzung ihrer Daten insgesamt widersprechen, ist eine Nachricht an: Live Nation Austria GmbH, Alser str. 21/9, 1080 Wien, contact@airdrenaline.world erforderlich. Kunden können strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie personalisierte Tickets absichtlich vervielfältigen und zu betrügerischen Zwecken weiterverkauft haben.
10a. Vertragsstrafe
10a.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Airdrenaline AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziff. 10.2 (a), (b), (c), (d), oder (e) oder 10.3 (a) oder (b), sind wir ergänzend zu den sonstigen, nach diesen Airdrenaline AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und etwaiger Schadensersatzansprüche dazu berechtigt, eine von uns nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe gegen den jeweiligen Verkäufer zu verhängen, deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.
10a.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.
11. Anreise der Besucher/Parken/Zuteilung von Flächen
Bei der Veranstaltung werden keine Parkplätze zur Verfügung gestellt. Weiter sind während des Betriebs die meisten Parkplätze um das Gelände nicht zugänglich. Wir empfehlen die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Besucher ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich.
12. Absage / Verlegung / Programmänderungen
12.1 Die Veranstaltung kann vom Veranstalter bis zum Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Reiseantritt auf unserer Webseite https://airdrenaline.world/, ob die Veranstaltung auch wie angekündigt stattfindet.
12.2 Ferner können bei Veranstaltungen Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.
12.3 Unsere Haftung bei Absage vor Veranstaltungsbeginn, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangements, die der Ticketinhaber einschließlich Reise und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Wir haften in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere nicht für vergeblich getätigte Aufwendungen. Für diese Haftungsbeschränkung gelten die Einschränkungen gemäß Ziff. I.3 entsprechend.
Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als es ein Käufer eines Tickets vernünftigerweise erwarten kann. Eine Änderung von Künstlern im Line-Up der Veranstaltung stellen keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.
12.4 Sollte die Veranstaltung verschoben werden oder eine wesentliche Änderung tritt ein, kann eine Erstattung des Ticketpreises nur dann erfolgen, wenn die Erstattungsanfrage (und ggf. Rücksendung des Tickets) uns bzw. unseren Ticketpartnern rechtzeitig zugegangen ist. Solche Erstattungsanfragen müssen uns spätestens 24 Stunden vor Beginn des Ersatztermins für die Veranstaltung bzw. der wesentlich geänderten Veranstaltung zugehen.
12.5 Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), ist das Recht des Besuchers, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder - im Falle der Absage oder des Abbruchs - nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung ihre Gültigkeit.
13. Sperrung/ Räumung von Flächen
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, insbesondere auch um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
14. Witterungseinflüsse
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen. Im Falle einer entsprechenden Unterbrechung der Veranstaltung bestehen keine Ansprüche des Besuches auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Kartenpreises.
15. Aushänge/ Anweisungen
Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters https://airdrenaline.world/ und (soweit vorhanden) der offiziellen Veranstaltungs-App.
16. Änderung der Airdrenaline AGB
Wir behalten uns das Recht vor, die Airdrenaline AGB jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern, zu ergänzen, zu ersetzen oder anderweitig zu modifizieren. Bei den Änderungen werden wir die Interessen der Nutzer angemessen berücksichtigen.
Wenn wir die Airdrenaline AGB ändern, werden wir hierüber auf der Airdrenaline Webseite informieren. Für schon erworbene Tickets werden die geänderten Airdrenaline sechs (6) Wochen nach dieser Benachrichtigung wirksam, es sei denn, der Ticketkäufer widerspricht der Änderung innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung. Der Besuch der Veranstaltung nach Ablauf des Zeitraums von sechs (6) Wochen ohne Widerspruch gilt als Zustimmung zu den geänderten Airdrenaline AGB.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Airdrenaline AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die restlichen Klauseln der Geschäftsbedingungen davon ausdrücklich unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt ggf. eine wirksame Regelung, die die Parteien unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gekannt hätten, und die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
II. HAUS- UND PLATZORDNUNG ORDNUNG VERANSTALTUNGSGELÄNDE
1. Geltung der Hausordnung / Veranstaltungsgelände
Mit Veranstaltungsgelände ist der Bereich gemeint, der nach den Zugangskontrollen zu der Bühne und der Sprungschanze beginnt (sogenanntes „Infield“). Mit Kauf des Eintrittstickets und/oder Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher dieser Hausordnung gemäß Ziffer II dieser Airdrenaline AGB.
2. Anwendungsbereich
Diese Haus- oder Platzordnung gilt für die Veranstaltung „Airdrenaline“ (nachfolgend „Veranstaltung“) in der Veranstaltungsstätte „Bergisel Stadion“ (Bergiselweg 3, 6020 Innsbruck) (nachfolgend „Veranstaltungsstätte“), veranstaltet durch Live Nation Austria GmbH (Alser Straße 21/9, 1080 Wien) (nachfolgend „Veranstalterin“) und regelt Rechte und Pflichten der teilnehmenden Personen (Besucher*innen, Veranstalter*in und deren Mitarbeiter*innen oder von diesen beauftragten Personen und Firmen). Die Haus- & Platzordnung wird an allen Eingängen/Zugängen gut sichtbar angeschlagen. An der Veranstaltung teilnehmende Personen haben die Bestimmungen der genehmigten und kundgemachten Haus- & Platzordnung einzuhalten, widrigenfalls sie sich nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten dürfen.
3. Geltungsbereich / Veranstaltungszeit
Diese Haus- & Platzordnung gilt für die Veranstaltungsstätte während der Dauer der Veranstaltung (27. und 28.11.2026, täglich ab Beginn des Einlasses, voraussichtlich 15:30 Uhr, bis eine Stunde nach Programmende bzw. dem Zeitpunkt, zu dem der letzte Besucher die Veranstaltungsstätte verlassen hat). Eine Veranstaltungsstätte umfasst alle im Zuge der Veranstaltung verwendeten Gebäude, Räume, Einrichtungen und Freiflächen, insbesondere Warte- und Anstellflächen vor der Veranstaltungsstätte.
3. Zutrittskontrollen / Aufenthalt
Das Betreten der Veranstaltungsstätte ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte, einem angelegten, unbeschädigten Veranstaltungsarmband unter Mitführung der zugehörigen entwerteten Eintrittskarte oder einer anderen durch die Veranstalterin ausgegebenen Akkreditierung erlaubt. Die an der Veranstaltung teilnehmenden Personen sind verpflichtet sich im Zuge des Eintritts in die Veranstaltungsstätte einer (eventuellen) Ausweiskontrolle durch die Aufsichtsperson(en) / den Sicherheitsdienst / das Ordnungspersonal / sonstige ernannte Vertreter*innen der Veranstalterin (nachfolgend „Vertreter*innen der Veranstalterin“) zu unterziehen.
Vertreter der Veranstalterin sind berechtigt, vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte Bekleidungsstücke, Taschen und mitgeführte Behältnisse der teilnehmenden Personen jederzeit nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen.
Vertreter*innen der Veranstalterin sind berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können (z. B. aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum oder dem Mitführen von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen), den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern. Dasselbe gilt für Personen die eine Durchsuchung ihrer Bekleidungsstücke, Taschen oder mitgeführten Behältnisse bzw. eine etwaige Ausweiskontrolle verweigern. Im Einzelfall sind die Vertreter*innen der Veranstalterin berechtigt derartige Kontrollen auch bei an der Veranstaltung teilnehmenden Personen vorzunehmen, die sich bereits in der Veranstaltungsstätte aufhalten.
Bei Verstößen gegen die Haus- oder Platzordnung sind Vertreter*innen der Veranstalterin / Organe der LPD Tirol berechtigt, die Zuwiderhandelnden der Veranstaltungsstätte zu verweisen.
Nach Veranstaltungsende eines Veranstaltungstages, haben alle Besucher*innen die Veranstaltungsstätte schnellstmöglich zu verlassen.
4. Jugendschutz
Der Zutritt in die Veranstaltungsstätte ist Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, nur in Begleitung einer volljährigen Begleitperson erlaubt. Personen unter 6 Jahren ist der Zutritt nicht erlaubt. Personen ab dem 14. Lebensjahr dürfen die Veranstaltung auch ohne Begleitung besuchen. Zudem gilt das Tiroler Jugendschutzgesetz idgF für die gesamte Veranstaltungsstätte.
5. Sicherheitskontrolle & Verbotene Gegenstände
Verboten ist die Mitnahme jeder Art von Gegenständen und Substanzen, die eine Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen und Gefährdung der Betriebssicherheit darstellen können.
Verboten sind insbesondere:
(a) Waffen jeder Art, beispielsweise Pfeffersprays (als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen);
(b) Flaschen, Krüge oder Dosen jeder Art sowie sonstige Gegenstände, die aus Aluminium, PET, Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind, sowie Tetrapaks in jeder Größe. Ausnahme: Ein leeres, weiches Trinkbehältnis (Tap-Water-Bag) mit maximal 0,5 Liter pro Person.
(c) Speisen, Getränke und Flüssigkeiten aller Art (Ausnahme: Handdesinfektionsmittel)
(d) sperrige Gegenstände wie u. a. Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kinderwägen/Buggys, Kisten, Camelbacks/Trinkrucksäcke jeder Art, Koffer jeder Art, Zelte
(e) Taschen oder Rucksäcke jeder Art, die sich in vollem Zustand nicht in eine Ummantelung von 30 x 20 x 20cm einlegen lassen. Ausnahme: Weiche Stoffbeutel („Turnbeutel“) und durchsichtige Taschen/Rucksäcke, je mit einer maximalen Dimension von 44 x 37 x 30 cm.
(f) Fotokameras mit einem abnehmbaren Objektiven oder einem Objektivdurchmesser von mehr als 4 cm
(g) Laptops und Tablets
(h) Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte (insbesondere Action-Cams)
(i) Stative, Selfie-Sticks, Leinwände und Staffeleien
(j) Schirme jeder Art
(k) Helme, Masken & Vermummungen jeder Art (ausgenommen hiervon sind handelsüblicher Mundschutz als Hygienemaßnahme)
(l) Fahnen oder Schilder die größer sind als ein DIN-A3-Blatt
(m) Fahnen- oder Transparentstangen jeder Art
(n) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Wunderkerzen, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände
(o) alkoholische Getränke jeder Art, Drogen und Stimulanzien aller Art
(p) rassistisches, fremdenfeindliches, politisch-radikales, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial
(q) jegliche werbenden, kommerziellen, politischen oder religiösen Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter und ähnliches sowie promotionelle und kommerzielle Objekte und Materialen aller Art
(r) Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende oder sonst gefährliche Substanzen, oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündlich sind – Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge
(s) Deospray, Haarspray, Pfefferspray, CS-Spray, Sprays (inkl. Parfüm)
(t) Elektro- oder Verbrennungsmotoren, ferngesteuerte Autos/Flugzeuge/Hubschrauber, insbesondere Überwachungsdrohnen
(u) Himmelslaternen/Wunschlaternen/Kong-Ming-Lampions
(v) größere Mengen von Papier und/oder Papierrollen
(w) Lärminstrumente jeder Art wie z. B. Megafone, Gasdruckfanfaren, Ratschen, Pfeifen
(x) Laser-Pointer
(y) Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways, Kinderwägen und ähnliche Gefährte
(z) Nietengürtel, Ketten, Ketten an Brieftaschen, Halsbänder
(aa) Trinkrucksäcke
(bb) Warnwesten
(cc) andere Objekte, die die Sicherheit und/oder das Ansehen des Künstlers oder der Veranstaltung beeinträchtigen könnten
(dd) sharpies, Permanentmarker und ähnliches
Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Haus- & Platzordnung dem*den Vertreter*innen der Veranstalterin und den Organen der Landespolizeidirektion Tirol.
Beim Betreten der Veranstaltungsstätte erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (mittels Bodychecks) sowie deren mitgebrachten Gegenständen zur Verhinderung von verbotenen Gegenständen. Personen, welche verbotene Gegenstände im Sinne dieser Haus- & Platzordnung mit sich führen, wird der Zutritt zur Veranstaltungsstätte verwehrt. Werden Personen mit verbotenen Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände angetroffen, sind die Vertreter*innen der Veranstalterin berechtigt, die betreffenden Personen dem Veranstaltungsgelände zu verweisen.
Zu erlaubten Gegenständen gehören u.a.
(a) Portemonnaie, Geldbörsen
(b) Schlüssel
(c) kleine Gürtel- und Bauchtaschen
(d) kleine Handtaschen/Rucksäcke bis zu einer Größe von DIN A4
(e) durchsichtige Rucksäcke (Clear Bags) bis zu einer Größe von H44 x B37 x T30 cm
(f) Mobiltelefone
(g) leere faltbare Trinkflaschen bis 0,5 Liter, max. eine pro Person
(h) Einwegkameras
(i) Pocketkameras
(j) feingliedrige Schmuckketten
(k) kleine Powerbanks, die in eine reguläre Hosentasche passen
(l) Händedesinfektionsmittel bis zu einer Flaschengröße von 50ml
6. Mitführen von Tieren / Abstellen von Gefährten
Die Mitnahme von Tieren, ausgenommen Blinden- und Begleithunden ist untersagt. Hunde, ausgenommen Blindenführ- und Begleithunde, müssen einen Maulkorb tragen und sind an der Leine zu führen. Blindenführ- und Begleithunde müssen ein Führgeschirr tragen.
Das Abstellen von Fahrrädern, Elektrorollern, Segways oder ähnlichen Gefährten ist nur auf den hierfür vorgesehenen gekennzeichneten Parkplätzen gestattet. Bei Zuwiderhandeln können die Gefährte auf Kosten des*der Zuwiderhandelnden durch die Vertreter*innen der Veranstalterin entfernt und durch verwahrt werden.
7. Verhaltensanweisungen während der Veranstaltung
Blitzlicht jeder Art ist während der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen verboten.
Alle Personen, die die Veranstaltungsstätte betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt.
Sofern nicht ausdrücklich (schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail) durch die Veranstalterin genehmigt, ist es allen Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, untersagt:
(a) Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen, sowie andere promotionelle oder kommerzielle Aktivitäten ohne vorherige schriftliche (Brief, Fax, E-Mail) Genehmigung durch die Veranstalterin durchzuführen
(b) mit Gegenständen aller Art zu werfen, oder Flüssigkeit aller Art zu verschütten, insbesondere, wenn dies in Richtung anderer Personen erfolgt
(c) Feuer zu entfachen, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen
(d) politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, politisch-radikale Aussagen oder Parolen und Embleme zu äußern oder zu verbreiten
(e) sich in einer Art und Weise zu benehmen, die andere als provokativ, bedrohlich, diskriminierend oder beleidigend interpretieren könnten
(f) eine bedrohliche Situation für das Leben oder die Sicherheit von einem selbst oder von anderen herbeizuführen, oder eine andere Person in irgendeiner Weise zu gefährden
(g) zu irgendeinem Zeitpunkt Personenschaden oder Sachschaden zu verursachen
(h) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Sessel, Bänke, Tische, Mauern, Umzäunung, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, mobile WC-Anlagen, Masten aller Art und Dächer oder ähnliches zu besteigen oder zu übersteigen
(i) Bereiche (z. B. Funktionsräume, VIP- und Medienbereiche usw.), die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind, bzw. deren Zutrittsberechtigung nicht für diese Bereiche gilt, zu betreten
(j) Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucher*innenplätzen und Rettungswege einzuengen, zu versperren oder zu beeinträchtigen
(k) bauliche Anlagen, Einrichtungen, Zäune oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
(l) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Veranstaltungsgelände durch das Wegwerfen von Gegenständen – Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen usw. – zu verunreinigen
(m) das Veranstaltungsgelände mit ferngesteuerten Flugobjekten, insbesondere Überwachungsdrohnen, auch nur teilweise, zu überfliegen
(n) Himmelslaternen/Wunschlaternen/Kong-Ming-Lampions oder anderen ähnlichen Miniatur-Heißluftballons steigen zu lassen
(o) Drogen zu konsumieren oder (entgeltlich oder unentgeltlich) weiterzugeben
(p) Alkohol in übermäßigen Mengen zu konsumieren
(q) in Innenräumen, auf Tribünen oder unter Zeltdächern zu rauchen
(r) Aktivitäten wie u. a. Moshing, Crowd-Surfing, Wall-of-death, Circle-pit etc. zu verüben
8. Benützung der Einrichtungen in der Veranstaltungsstätte
Stöcke und andere Gehhilfen (z. B. Rollator) dürfen nur von gebrechlichen Personen als unentbehrliche Stütze mitgenommen werden.
In Innenräumen, auf Tribünen oder unter Zeltdächern ist das Rauchen/Dampfen/Heizen von (Tabak-) Erzeugnissen verboten.
Zigaretten sind ausschließlich in den dafür im Außenbereich vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind ausschließlich in den in der Veranstaltungsstätte stehenden Abfallbehältern zu entsorgen. Leere Mehrwegbecher sind an allen Gastronomieständen gegen Rückerstattung des geleisteten Pfandes zurückzugeben.
9. Verhalten im Gefahrenfall
Im Gefahrenfall (Brand, Unfälle, etc.) müssen umgehend die Vertreter*innen der Veranstalterin und/oder die Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen (Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144) informiert werden: Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie Ihre eigene Sicherheit.
10. Verhalten im Falle eines Unwetters
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters alle teilnehmenden Personen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen sowie der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten eine Gefährdung darstellen und ist daher zu vermeiden.
11. Fahrverbot
In der Veranstaltungsstätte herrscht grundsätzlich Fahrverbot für ein- und mehrspurige motorisierte Fahrzeuge. Ein Befahren der Veranstaltungsstätte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung eines*einer Vertreters*Vertreterin der Veranstalterin gestattet und hat in jedem Fall mit äußerster Vorsicht und einer maximalen Geschwindigkeit bis 7 km/h zu erfolgen. Auch die Benutzung von unmotorisierten Fahrzeugen und Sportgeräten wie beispielsweise Fahrräder, Scooter, Elektroroller, Segways, Inlineskates, Skateboards, Rollschuhen oder ähnlichen Gefährten ist in der Veranstaltungsstätte untersagt (ausgenommen mit eindeutiger, schriftlicher Genehmigung der Veranstalterin).
12. Bild- und Tonaufnahmen
Jede Person, die die Veranstaltungsstätte betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, von denen mittels direktem oder zeitversetztem Video-Display, direkter oder zeitversetzter Übertragung oder einer anderen Transmission oder Aufzeichnung, Fotos oder anderer gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien kostenlos Gebrauch gemacht werden kann. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, das gesamte Veranstaltungsgelände oder Teilbereiche daraus durch ein Videosystem zu überwachen und aufzuzeichnen.
13. Anordnungsbefugnisse
Allfälligen Anordnungen/Anweisungen (beispielsweise durch Durchsagen über die Beschallungsanlage oder über Megafone) der Exekutive, der Feuerwehr und sonstigen Einsatzkräften der Blaulichtorganisationen und von Vertreter*innen der Veranstalterin haben die teilnehmenden Personen umgehend und unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann die betreffende Person aus der Veranstaltungsstätte verwiesen werden.
14. Rechtsfolgen bei Verstößen
Es dürfen sich Personen nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten, die sich nicht an die Bestimmungen dieser genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung halten. Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Haus- oder Platzordnung kann mit einem Verweis von der Veranstaltungsstätte geahndet werden. Allfälliges verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.
III. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG FÜR VERBRAUCHER
1. Sofern der Käufer, der Verbraucher ist und das Ticket online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass die Europäische Kommission ab dem 15.02.2016 hier: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt. Die E-Mailadresse des Veranstalters lautet: info@livenation.de.
2. Sofern der Besucher das Ticket nicht online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass er nicht bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz teilzunehmen.
3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Ticket zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Stand: 24. August 2026